- Ab 50 Euro monatlich
- Breite Streuung Ihres Kapitals
- Als kurz- oder langfristige Geldanlage geeignet
Investmentfonds
Flexible Geldanlage ganz nach Ihren Wünschen
Streuen Sie mit Investmentfonds Ihr Kapital auf verschiedene Anlageklassen und reduzieren Sie so das Risiko eines Verlusts. Bereits ab 50 Euro monatlich können Sie an den Entwicklungen an der Börse und den damit verbundenen Renditechancen teilhaben. Egal ob als Sparplan oder Einmalanlage, kurz- oder langfristige Geldanlage - gemeinsam finden wir einen Fonds, der zu Ihren Anlagewünschen passt.
Bei Fonds gilt: Einer für alle, alle für einen
In einem Investmentfonds wird das Kapital aller Anleger wie in einem Topf gesammelt. Die jeweilige Ausrichtung des Fonds entscheidet, in welche Anlagewerte Ihr Geld investiert wird. Dabei wird die Anlage immer über verschiedene Anlagen gestreut. Die Verteilung reduziert Ihr Risikopotenzial. Läuft ein Wert im Fonds an der Börse nicht so gut, kann ein anderer Wert den Verlust vielleicht ausgleichen.
Ihre Vorteile bei Investmentfonds
- Einstieg bereits ab 50 Euro monatlich (Sparplan oder Einmalanlage)
- Durch breite Streuung des Kapitals auf verschiedene Anlagewerte weniger Schwankungsintensität als bei einer Geldanlage in Einzelwerte
Ihre Risiken bei Investmentfonds
- Risiko des Anteilwertrückgangs wegen Zahlungsverzug bzw. -unfähigkeit einzelner Aussteller (Emittenten) bzw. Vertragspartner
- Risiko marktbedingter Kursschwankungen sowie Ertragsrisiko
- Einzelfondsspezifisch zusätzliche Risiken wie zum Beispiel erhöhtes Kursschwankungsrisiko bzw. Wechselkursrisiko aufgrund des Anlagespektrums bzw. der Fondsverwaltungstechniken
Aktienfonds
Aktienfonds investieren das Fondskapital in Aktien von börsennotierten Unternehmen. Diese bieten langfristig hohe Renditechancen. Ihr Wert schwankt in der Regel aber stärker als der Wert von Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds. Je breiter die Anlagestreuung Ihres Aktienfonds ist, desto geringer fällt in der Regel seine Schwankungsintensität aus.
Rentenfonds
Rentenfonds investieren das Fondskapital beispielsweise in Anleihen staatlicher oder privater Schuldner (Unternehmen). Sie profitieren dabei in der Regel von Zinszahlungen. Auch Wertsteigerungen der Zinspapiere können zur Rendite beitragen. Das Risikoertragsprofil hängt größtenteils von der Laufzeit einzelner Anleihen, dem allgemeinen Zinsniveau, der Inflation und von der Bonität der Schuldner ab. Je besser die Bonität, umso geringer fällt in der Regel das Risiko, aber auch der Ertrag aus.
Garantiefonds bzw. Wertsicherungsfonds
Garantiefonds erreichen zum Ende der Fondslaufzeit oder der Garantieperiode einen garantierten Mindestanteilwert. Die Höhe des Garantiewertes wird von der Fondsgesellschaft vor der Fondsauflegung festgelegt, so dass Sie schon zum Anlagezeitpunkt wissen, wie viel Geld Sie zum Garantiezeitpunkt mindestens zurückbekommen (ohne Berücksichtigung von möglichen Depotkosten sowie abzüglich etwaiger Ausschüttungen, Steuerabzüge und fiktiver Erträge). Während geschlossene Garantiefonds nach Ablauf einer Zeichnungsfrist nicht mehr erwerbbar sind, können Sie offene Garantiefonds jederzeit erwerben oder verkaufen. Wertsicherungsfonds funktionieren ähnlich wie Garantiefonds – bei ihnen ist die Erreichung des Wertsicherungsziels jedoch nicht mit einer formalen Garantie hinterlegt. Garantie- bzw. Wertsicherungsfonds sind für Anleger geeignet, die Sicherheit suchen, auf Renditepotenzial aber nicht verzichten möchten.
Geldmarktfonds bzw. geldmarktnahe Fonds
Geldmarktfonds bzw. geldmarktnahe Fonds legen das Kapital am Geldmarkt beziehungsweise an den Rentenmärkten für Kurzläufer an. Dabei handelt es sich in der Regel um Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten. Bei Geldmarktfonds bzw. geldmarktnahen Fonds profitieren Sie von höheren Ertragschancen als bei Tagesgeldkonten, Ihr Risiko ist dabei vergleichsweise gering.
Mischfonds
Mischfonds legen das Fondskapital beispielsweise in eine Kombination von Aktien, Renten- und Geldmarktpapieren an. Die Ertragschancen, aber auch das Risiko steigen mit dem Anteil an Aktien oder anderen risikoreicheren Anlageklassen im Fonds. Welcher Fonds hier für Sie der richtige ist, hängt also von Ihrer individuellen Risikobereitschaft ab. Ausgewogene Mischfonds setzen zum Beispiel je zur Hälfte auf Aktien und Anleihen. Das Verhältnis der Anlageklassen innerhalb eines Fonds schwankt je nach Marktlage.
Offene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds legen das Fondskapital überwiegend in Gewerbeimmobilien aus dem Büro-, Handels-, Hotel- und Logistikbereich an. Das Anlagevermögen wird über verschiedene Regionen und Arten der Immobiliennutzung verteilt. Die Mieterträge sowie die aktuelle Bewertung der Einzelimmobilien bestimmen die Wertentwicklung der Anlage.
Klassische Vermögensverwaltung
Überlassen Sie die Verwaltung Ihres Vermögens unseren Anlage-Experten. Ab 10.000 Euro profitieren Sie von einer professionellen Vermögensverwaltung. Sie wählen dabei zwischen verschiedenen Anlagestrategien – je nachdem, was Ihnen bei der Geldanlage wichtig ist.
Aktives Vermögensmanagement
Investieren Sie Ihr Vermögen breit gefächert und legen Sie sich nicht auf eine einzelne Anlageklasse fest. Verbessern Sie mit unseren Konzepten die Struktur Ihres Vermögens. Sie entscheiden dabei, wie viel Sicherheit Sie benötigen und wie viele Chancen Sie nutzen möchten. Sprechen Sie uns einfach an, gemeinsam finden wir mit Sicherheit das passende Konzept für Sie.
Fondsanteile sparen und auszahlen
Mit dem UnionDepot haben Sie neben einmaligen Einzahlungen auch die Möglichkeit, schon ab einem Betrag von 50 Euro ganz einfach per Bankeinzug regelmäßig feste Summen anzusparen. Auszahlungen sind bewertungstäglich möglich. Der Gegenwert aus dem Verkauf von Fondsanteilen wird dem von Ihnen angegebenen Girokonto gutgeschrieben. Bereits ab 10.000 Euro Guthaben können Sie mit einem Auszahlplan feste Raten entnehmen.
Flexible Auszahlungen und günstige Wiederanlagen
Auszahlungen aus dem UnionDepot sind bewertungstäglich möglich. Der Gegenwert aus dem Verkauf der Fondsanteile wird dem von Ihnen angegebenen Girokonto gutgeschrieben. Haben Sie dabei einen Fonds mit Ausgabeaufschlag nicht komplett verkauft, können Sie die ausgezahlten Beträge in diesem Fonds innerhalb von 18 Monaten statt mit dem vollen Ausgabeaufschlag mit einer günstigen Gebühr von nur einem Prozent wieder anlegen.
UnionDepot online führen
Mit dem UnionFondsOnline-Depot führen Sie Ihr UnionDepot auch online. Dazu beantragen Sie bei der Depoteröffnung einfach eine Freischaltung. So behalten Sie stets den Überblick über den Status Ihrer aktuellen und vergangenen Transaktionen. Mit der zusätzlichen Freischaltung des elektronischen Briefkastens erhalten Sie Ihre Depotunterlagen papierlos und können diese flexibel archivieren.
Häufige Fragen
Man unterscheidet thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge als Dividende an den Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Die Erträge thesaurierender Fonds werden hingegen direkt wieder im Fonds angelegt.
Beim Fondssparen können Sie von der Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) und von der Riester-Zulage profitieren. Union Investment bietet Ihnen verschiedene Aktienfonds, in die Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen können und bei denen sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage erhalten können (es gelten Einkommensgrenzen). Sollten Sie nicht förderberechtigt sein oder wollen Sie auf die staatliche Förderung verzichten, können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in weiteren Fonds von Union Investment anlegen. Die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenzen von 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen, müssen Sie nur 34 Euro im Monat einzahlen.
Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) ist sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin an Kapitalmärkten investieren wollen oder ihn für eine private Anschaffung einsetzen möchten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Freistellungsauftrag (PDF der Union Investment, 481 KB)
Mehr zur Abgeltungssteuer (PDF, 129 KB)
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Raiffeisenbank Nördliche Bergstraße eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Raiffeisenbank Nördliche Bergstraße eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.